Eingeschränkter Zugang zu diversen Berliner Ämtern wegen des Corona-Virus
Notiert von ~ 17. März 2020 ~
Über das Willkommensbündnis Steglitz-Zehlendorf erreichte uns gestern die Nachricht, dass das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ( LAF) und das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf im Dienstgebäude an der Darwinstraße in Berlin Charlottenburg ihre Services deutlich eingeschränkt haben.
Auch in weiteren Ämtern aller Bezirke gelten Einschränkungen. So werden etwa an allen Standorten des Landesamts für Einwanderung bis auf Weiteres ausschließlich Terminkunden bedient.
Die aktuellen Pressemitteilungen für Berlin finden sich hier.
Zugang zum LAF:
- Bei Kundenbesuchen werden nicht mehr ganze Familien ins Gebäude gelassen, stattdessen wird der Zutritt auf den Haushaltsvorstand begrenzt.
- Begleitungen, wie etwa Ehrenamtliche, erhalten keinen Zugang mehr zum Haus. Die Zahl der Wartenden soll so deutlich reduziert werden. Darüber hinaus werden derzeit Regelungen erarbeitet, die Anzahl der Mitarbeiter in den Dienstgebäuden zu reduzieren.
Auszug aus den Quarantäne-Vorschriften des LAF:
„Die Mitarbeiter der Unterkunft haben die Anweisung, Verstöße gegen die Quarantäne zu melden. Das Brechen der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe oder Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft werden. Sollte sich jemand anstecken, droht dazu eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.“
Tagesaktuelle Informationen vom LAF zu den Quarantäne-Regeln finden sich hier
Eine .pdf-Datei kann in den Sprachen: Deutsch, Kurmandschi, Russisch, Türkisch, Vietnamesisch, Arabisch und Farsi heruntergeladen werden.